Wir sind Tag und Nacht unter

06224 72846

erreichbar

Wir sind Tag und Nacht unter

06224 72846

erreichbar

Bestattungsdienst Gehrig eK in Leimen, Logo

In schweren Zeiten für Sie da.

Jeder Abschied bietet die Möglichkeit, das Vergangene zu überdenken und so die Chance auf Veränderung.

Armin Hofmann

Was tun im Sterbefall?

Bei einem Trauerfall müssen viele Entscheidungen getroffen werden, die meisten jedoch nicht sofort. Wir helfen Ihnen zu entscheiden, was sofort erledigt werden muss oder welche Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden können.

Ärztliche Bestätigung und Sterbepapiere

Der Hausarzt oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst werden verständigt, um den Tod festzustellen und die Sterbepapiere auszustellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Das ist der erste Schritt.

Verabschieden

Wenn die Familie möchte, kann sie sich in Ruhe am Sterbebett verabschieden. Das ist bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. 

Wir holen den Verstorbenen ab

Wenn die Todesbescheinigung vom Arzt ausgestellt ist, dürfen wir den Verstorbenen abholen. 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Wir beraten Sie gerne


Im Beratungsgespräch gehen wir gemeinsam Wünsche, Vorstellungen und das Machbare durch und finden so den für Sie passenden Weg der Abschiednahme.

Dieses Gespräch kann in unserem Hause stattfinden oder in Ihrer gewohnten Umgebung bei Ihnen daheim.

Sie erfahren in diesem Gespräch auch genau, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Im Trauefall, Beratungsgespräch

Antworten auf einen Blick

Wen ruft man an, wenn jemand gestorben ist?

Zu Hause müssen Sie als Erstes einen Arzt rufen, der die Todesbescheinigung ausstellt. Sie können uns als Bestatter aber gerne schon parallel kontaktieren, um alles anzukündigen. Sie können sich aber genug Zeit lassen. 
Im Heim oder Krankenhaus können Sie uns einfach direkt informieren; wir koordinieren uns dann direkt mit der Einrichtung. 

Wer stellt den Totenschein aus?

Der Totenschein muss von einem Arzt/einer Ärztin ausgestellt werden. Das kann entweder der Hausarzt sein, oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117). Nach Notfällen (112) wäre es der Notarzt. 

Welche Dokumente muss ich zum Bestatter mitbringen?

Wir gehen gern in Ruhe persönlich mit Ihnen die benötigten Dokumente durch und nehmen Ihnen so viel ab, wie möglich. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn Dokumente nicht auffindbar sind und nachgefordert werden müssen. Grundsätzlich braucht man zur Organisation die folgenden Unterlagen: 

  • Todesbescheinigung vom Arzt 
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Dokumente zum Familienstand (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
  • Versicherungen und Renten (Krankenkassenkarte, Rentenversicherungsnummer)
  • Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag, Wünsche des Verstorbenen

Muss ich den Tod irgendwo melden?

Ein Todesfall muss innerhalb weniger Tage beim Standesamt gemeldet werden, aber wir übernehmen das einfach für Sie. 

Worum sollte ich mich in der Wohnung eines Verstorbenen kümmern?

Wenn ein Mensch zuhause verstorben ist und allein gelebt hat, gibt es oft, Dinge, um die sich gekümmert werden muss, zum Beispiel: 

  • Haustiere oder Pflanzen
  • Elektrische Geräte wie Herd ausschalten 
  • Verderbliche Vorräte im Haus
  • Briefkasten

Welche Versicherungen muss ich kontaktieren?

Die Krankenkasse und die Rentenversicherung benachrichtigen wir für Sie mit. Wenn eine Lebensversicherung besteht, gilt dafür möglicherweise eine sehr kurze Frist, die eingehalten werden muss, damit der Leistungsanspruch nicht verfällt.

Krankschreibung wegen Todesfall – muss ich zur Arbeit?

Beim Verlust von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder, Partner) sind zumindest 1–2 Tage Sonderurlaub vorgesehen. Informieren Sie den Arbeitgeber am besten so früh wie möglich. 
Auch eine Krankschreibung ist in Absprache mit Ihrem Arzt möglich.

Wenn jemand zuhause stirbt, kommt dann die Polizei?

Normalerweise nicht. In manchen Fällen muss die Polizei verständigt werden, weil die Todesursache nicht zweifelsfrei vom Arzt erkannt wird, zum Beispiel: 

  • Der Verstorbene war relativ jung
  • Der Tod war überraschend 
  • Der gerufene Notarzt kennt die Krankengeschichte nicht 

In diesen Fällen müssen wir warten, bis die Polizei ihre Fragen gestellt hat und sich den Sterbeort kurz angeschaut hat. Danach können wir den Verstorbenen in unsere Obhut nehmen. 

 

 

Wir sind für Sie da